Die Ulrich-von-Dürrmenz Schule Mühlacker ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.uvd-schule.de.
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
b) Unverhältnismäßige Belastung
Diese Erklärung wurde am 06.05.2025 erstellt. Die Überprüfung der Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung sowie einem externen Prüfbericht. Die Erklärung wurde zuletzt am 06.05.2025 überprüft.
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Alternativ können Sie uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Ulrich-von-Dürrmenz Schule Mühlacker
z.H. Beauftragte der Webseite
Schulstr. 17
75417 Mühlacker
Telefon: 07041/876760
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung wurde nach Vorlage der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg erstellt.